Das Bäderbüchlein

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Hans Folz

Das «Bäderbüchlein»

 

"In der eigentlichen Literatur tritt Wildbad schon in der ersten Schrift auf, die überhaupt die deutschen Bäder bespricht. Dieselbe ist in deutscher Sprache und zwar in Reimen verfasst, hat den Nürnberger Meistersänger und Barbier Hans Foltz zum Verfasser und erschien erstmals - wahrscheinlich in dessen eigener Druckerei - ums Jahr 1480." Dies ist, nach knapper Vorrede, der Eingang zur balneologischen Wildbader Literaturgeschichte des einstmaligen kgl. Wildbader Badearztes Wilhelm Theodor von Renz, der sich intensiv mit der historischen Balneologie auseinandergesetzt hat, und dem der Verdienst gebührt, erstmals 1878 das «Bäderbüchlein» nach dem frühesten Druck leider an für die Literaturwissenschaft entlegener Stelle ediert zu haben.(1) In der Offizin und dem Druckjahr konnte Renz nach dem Kenntnisstand seiner Zeit nicht ganz richtig liegen - man ging im 19. Jahrhundert noch von einem länger dauernden Bestand der Folzschen Offizin aus. Wie oben erörtert, hat Folz seine eigene Druckerei wohl spätestens 1488 aufgegeben oder aufgeben müssen. Der erste erhaltene Druck, dem das Faksimile und die Umschrift dieses Bandes folgt, stammt vermutlich aus der Nürnberger Offizin Peter Wagner und wurde um 1491 gedruckt.(2) Dass der Band innerhalb von nicht einmal 15 Jahren an drei verschiedenen Druckorten erscheint - neben dem Nürnberger Druck 1495 in Brünn und 1504 in Straßburg - und nochmals 1538 nachgedruckt wurde -(3) es ist bei dem großen Verlust früher Drucke zu vermuten, dass es weitere Drucke gab - beweist nachdrücklich, dass Hans Folz mit dem «Bäderbüchlein» einen publizistischen Treffer gelandet hat. So wie Folz der erste ist, der Meisterlieder und Fastnachtspiele gedruckt vorlegt, so ist auch die balneologische Schrift die erste in deutscher Sprache gedruckte, und ihr Erfolg zeigt, mit welcher Publikumssicherheit der Barbier Hans Folz sowohl als Autor als auch als Drucker-Verleger agiert.

Obwohl das «Bäderbüchlein» schon dreimal ediert wurde, halten sich die Arbeiten über dieses einmalige Werk in engen Grenzen.(4) Breiter hat sich bisher nur Ingeborg Spriewald aus literarhistorischer Sicht dieser Folzschen Laienschrift angenommen, ihr ist es v.a. zu verdanken, die Abhängigkeiten von Vorlagen erstmals aufgearbeitet zu haben.(5)

Um 1450 schreibt der überaus belesene und literarisch produktive Züricher Kirchenjurist Felix Hemmerli (geb. 1388, gest. ca. 1459) seine lateinische balneologische Abhandlung ‘De balneis hic alibi constitutis’, welche die Entstehung und Beschaffenheit von Heilbädern aufgrund intensiver Literaturrecherche und wohl auch eigener Anschauung enthält.(6) Die Abhandlung war schon durch ihre lateinische Sprachform nur für gebildete Kreise bestimmt und fand nur handschriftliche Verbreitung. Die Schrift lässt Hartmann Schedel 1468 zu eigenen Zwecken abschreiben, und als sich der akademisch gebildete Arzt 1483 als Stadtphysikus in seiner Heimatstadt Nürnberg niederläßt, beginnt seine Bekanntschaft mit dem Nürnberger Ratsherrn Anton Haller, mit welchem wiederum Hans Folz eng befreundet ist - er übersetzt für diesen gelegentlich Texte aus dem Lateinischen.(7) Der verwitwete Hartmann Schedel wird 1487 Schwiegersohn Hallers, und es ist gut möglich, dass Folz die Hemmerli-Abhandlung durch die Vermittlung seines Freundes Haller um 1490 aus der Bibliothek Schedels leihweise zur Verfügung bekommen hat.(8)

‘Am 11. Juni des Jahres 1467 nach der Geburt unseres Herrn Jesus Christus kam der durchlauchtige, hochgeborene Fürst, Herzog Sigmund von Baiern in das Gastein genannte Wildbad. Mit ihm kam sein Ritter und Diener und auch sein Arzt mit Namen Doktor Hartlieb. In der erwähnten Gastein war der ehrwürdige Bischof von Chiemsee [Bernhard von Kraiburg], ein überaus hoher Meister und Doktor in beiden Rechten [dem Zivil- und Kirchenrecht] und außerdem sehr hoch gelehrt in den Naturwissenschaften, ein rechter Liebhaber und Erforscher unterschiedlichster Schriften und Bücher. Dieser zeigte dem Arzt des Fürsten das Buch, das ich jetzt im Auftrag und auf Befehl des oben genannten Fürsten von Baiern ins Deutsche übersetzen werde. Das Buch berichtet uns über alle warmen Bäder, die man je in allen Landen hat nennen hören, und zudem, welches ihre Natur sei, sowie auf welche Art sie warm werden und gegen welche Krankheit sie helfen und wie man in ihnen baden soll, was ihr nun folgend hören und vernehmen werdet.’ So lautet die ‘Vorrede’ zu Johannes Hartliebs (geb. vor 1410, gest. 1468) ‘Bäderbuch’,(9) einer bearbeiteten, d.h. zum Teil gestrafften, zum Teil beträchtlich erweiterten Übertragung der oben angesprochenen Hemmerlinschen Abhandlung, die uns über die genauen Umstände der Entstehung dieses letzten Werkes des seit 1440 in den Diensten der Münchener Wittelsbacher als Leibarzt v.a. der Herzöge Albrecht III und dessen Sohn Sigismund stehenden Doktors der Medizin in Kenntnis setzt. Hemmerlin weicht in vielem von seiner Vorlage ab, dies v.a. bei den Beschreibungen der beiden Bäder Pfeffers und Gastein, die er durch mehrfache Besuche in Begleitung der Münchener Herzöge genau kannte, und wo er daher eigene Erkenntnisse breit einfließen lassen konnte. Wie die lateinische Spezialistenschrift Hemmerlis fand auch die deutsche Prosaschrift Hartliebs, die ein Fürsteninteresse befriedigte, kaum große Verbreitung; drei Handschriften sind überliefert.(10)

Wie schon erwähnt, hatte Folz am ehesten über die Vermittlung Anton Hallers Zugang zur Hemmerli-Abschrift in der Schedelschen Bibliothek. Auch ein Vergleich mit Hartliebs Prosa-Übertragung zeigt, dass Folz an keiner Stelle den Erweiterungen Hartliebs folgt, sondern nur die schon bei Hemmerli vorkommenden Fakten verwendet. Es darf mit einiger Sicherheit festgestellt werden, dass Harliebs ‘Bäderbuch’ nicht als Vorlage des Folzschen «Bäderbüchlein» diente, sondern dass dieses ganz auf der lateinischen Abhandlung des Felix Hemmerli basiert.

Den Rezipientenkreis, der Folz vorschwebte, können wir relativ exakt fassen. In seinem frühesten gedruckten Reimpaarspruch, dem ‘Beichtspiegel’ von 1473, (Nr.25) heißt es in der Vorrede: ‘vnd hab auch dy darvmb zu reimen gesetzt, wann man vil iunger vngelirniger lewt findet, die solch reim oder vers gerinklicher auswendig lernen, dann sunst dardurch sie dan yn vnd andern etlichen vngelerten oder einfeltigen nutz sein mugen [...]’.(11) Er schreibt seine Reimpaarsprüche nicht für die Gelehrten, sondern für das einfache Volk, dessen erst in den Anfängen steckende Alphabetisierung er durch seine populären Schriften und ihre massenhafte Verbreitung mitbefördern half.(12) Die Texte sind in einfacher Sprache geschrieben und gereimt; letzteres sicherlich auch aus ästhetischen Gründen, jedoch vordringlich um sie - zumindest in wichtigen Teilen - leichter auswendig lernen zu können.

So ist sein Bestreben bei der Abfassung des «Bäderbüchlein» ganz darauf gerichtet, gelehrte Abhandlungen zu unterdrücken, sich knapp auf das Wesentliche zu konzentrieren und praktische Ratschläge sowie für den Gebrauch der Bäder nützliche Hinweise zu geben.

In seiner ungereimten Vorrede auf dem Titelblatt unserer Faksimilierung gibt er den Inhalt, das ‘register’ seines Werks, wobei er unter ‘Von erst’ bis ‘Zu dem vierden’ (Z.4-19) die Ratschläge seiner ‘vorschickung’, seiner Einleitung versammelt, was vor einer Badereise beachtet werden muß, d.h. wie man sich durch einen erfahrenen Arzt vorbehandeln und für die Badefahrt vorbereiten lassen soll, um dann unter ‘zudem fünfften’ (Z.20-23) summarisch den Hauptteil mit Ursprung der Bäder, geographischer Verbreitung und Aufzählung sowie Angabe der Indikationen zu umschreiben.

Das eigentliche «Bäderbüchlein» ist wie folgt gegliedert:

1. Reimvorrede/Einleitung mit knappem Hinweis, dass er das Buch schon lange schreiben will, weil Badefahrten in Mode seien, (1-10) darin:

1.1 Anamnese und gründliche, die Gesamtheit des Patienten in den Blick nehmende Untersuchung durch einen erfahrenen Arzt (11-82);

1.2 Reinigung des Körpers durch Abführen und dem Hinweis, nur einem erfahrenen Arzt und keinem alten Weib oder Landstreicher zu vertrauen (83-100);

1.3 Warnung, nur in das vom Arzt empfohlene Bad zu fahren, und nicht in ein Modebad, wo jedermann hinfährt - mit dem wichtigen Hinweis, den Arzt auch gut zu entlohnen (101-124);

1.4 Angabe von im Bad zu erwartenden Krankheiten, für welche der Arzt ihm Pillen oder sonstige Arzneien und Hilfsmittel (z.B. Abführzäpfchen) verschreiben bzw. mitgeben soll (125-164).

2. Kurzer Übergang zum Hauptteil mit naturwissenschaftlicher Erklärung des Ursprungs der Thermalquellen, sowie Hinweisen, wie die Wasser welche Mineralien und Metalle aufnehmen (165-188). Diese Herkunftserklärung ist ein schönes Beispiel für die Kürzungen, die Folz gegenüber der Vorlage vornimmt. Wofür Folz 23 Verse verwendet, braucht Hemmerli 12 Folioseiten in lateinischer Prosa - bei Hartlieb sind diese gar auf 50 Quartseiten aufgeschwemmt.(13) Und wo Hemmerli und Hartlieb reihenweise Bibelzitate bringen und Kirchenväter als Beleg aufmarschieren lassen, um den religiösen Ursprung zu erläutern, gibt sich Folz mit der lapidaren Bemerkung ‘Es sint die warmen pad ich sprich,/ Geschöpf gotes gantz wünderlich:’ (165f) zufrieden.

3. Der Hauptteil mit der Thermalbäderbeschreibung (189-692), historisch und geographisch eingeteilt in:

3.1 biblisch oder literarisch tradierte Bäder des Altertums, mit Ephesus, wo der Evangelist Johannes gebadet habe, als erstem Bad beginnend, insgesamt 7 Bäder, deren letztes ‘Perguli’ (238), d.i. Tripergola bei Neapel, sowohl zu den tradierten - hier bei Virgil überliefert - als auch zu den zeitgenössischen außerdeutschen Bädern zu zählen ist; (189-266);

3.2 zwanzig außerdeutsche Bäder in Italien, Südschweiz, Frankreich, Spanien und Ungarn, wobei zum Teil kein einzelnes Bad angesprochen, sondern summarisch auf mehrere ungenannte Bäder in einer Region eingegangen wird; (267-408).(14) Ein weiteres außerdeutsches Bad, ‘Boretra’, d.i. Poretta bei Bologna, das als die ‘Mutter aller Bäder’ (549) apostrophiert wird, trägt Folz in der nächsten Gruppe nach (529-552).

3.3 Es folgen die Bäder deutschsprachiger Länder, 15 an der Zahl (409-692); diese seien hier aufgelistet:

mehrere Bäder in Österreich, z.B. Töplitz in der Steiermark und in der Krain, (409-425);

Baden bei Wien, Österreich (426-432);

Bad Gastein in Österreich (433-452);

Baden Baden an der Oos (453-466);

Wiesbaden (467-474)

Bad Ems (475-479)

Bad Wildbad (im Schwarzwald) (480-528);

Pfäfers in Graubünden (553-578);

Leukerbad im Wallis, Schweiz (579-584);

Bad Liebenzell bei Calw (585-590);(15)

Karlsbad in Tschechien (591-596);

Baden im Aargau, Schweiz, mit der längsten Beschreibung als berühmtestes Bad (597-692).

4. Es folgt ein knapper aber interessanter Nachspann (693-739), in welchem Folz sehr bezeichnend von seiner Vorlage abweicht. Nachdem er erläutert, wie man sein Leben nach der Badefahrt gesund, nach ärztlichem Rat einrichten soll, um nicht wiederum krank zu werden, und hinzufügt, man möge dem Arzt ein Geschenk von der Reise mitbringen, kommt er darauf zu sprechen, dass eine Badefahrt natürlich nur dem Reichen möglich ist. Den Armen ‘den enhilft gar kein gesetz’ (731),(16) obwohl Gott die Bäder eigentlich auch und vor allem für sie, als natürliche Heilmittel geschaffen hat. Das heißt bei Hemmerli noch ganz anders, denn für ihn ist Reichtum oder Armut gottgegeben, und ein jeder hat sich in sein Schicksal zu fügen. Mit dem Wunsch, Gott möge sich auch der Krankheit der Armen helfend annehmen, beschließt Hans Folz sein «Bäderbüchlein».

Ein knapper Blick auf die Beschreibung Bad Wildbads soll unsere Studie beschließen. Mehrfach wird hervorgehoben, bei dieser Beschreibung füge Folz allgemeine Baderegeln des Pietro da Tussignano ein, die nichts mit Bad Wildbad direkt zu tun hätten.(17) Es ist zwar richtig, dass er hier seiner Vorlage folgt, aber der geänderte Rezeptionsweg - er schreibt für ein Laienpublikum - sowie die Hinweise ‘In disem bad’ (502) und ‘Eins von dem bad’ (524) verweisen diese Belehrung ganz auf die Anwendung in Bad Wildbad, wie im übrigen die Hinweise zum Essverhalten (502-512) und v.a. auf die Indikationen (525-528) genau auf Bad Wildbad zutreffen. Wobei die Breite der Anwendungen (485-496) und die knappe Anmerkung zur Gastlichkeit des Ortes (483f) den Ort besonders charakterisieren.

Die Stellung Bad Wildbads in der Balneologie des ausgehenden Mittelalters unterstreicht die Tatsache, dass seine Beschreibung mit 48 Versen - unter Einschluss der Baderegeln - nur von Baden im Aargau mit knapp 100 Versen übertroffen wird.

Anmerkungen:

  1. Renz (1881) Zitat S.2, über das «Bäderbüchlein» S.2-5, nebst Titel und Titelvignetten der Drucke T und Ki. Zum Abdruck siehe Renz (Ausg.1878) S.197-214.

  2. Zu den Drucken vgl. Fischer (Ausg.1961) S.XXXIIIf, hier auch die Verweise auf Nachschlagewerke, welchen die Herleitung von nicht angegebenen Druckern, Druckorten oder Erscheinungsjahren entnommen ist; Spriewald (1961) S.260ff; auch schon Renz (Ausg.1878) S.194ff. Vgl. auch in diesem Band ‘Die Drucke des «Bäderbüchlein»’, oben S.40.

  3. Nach Spriewald (1990) Anm.147/S.212f befand sich der vierte Druck von 1538 "bis zur Auslagerung der Bestände im zweiten Weltkrieg im Besitz der Deutschen Staatsbibliothek Berlin (vermißt)."

  4. Renz (Ausg.1878); Spriewald (Ausg./1960) Nr.28; Fischer (Ausg.1961) Nr.43.

  5. Vgl. Spriewald (1990) v.a. S.98-104; auf diese Arbeit werde ich mich im folgenden häufig beziehen. Vgl. auch Spriewald (1986) S.307-311.

  6. Die Schrift galt lange Zeit als verschollen, bis Fischer (1962) S.299f auf eine Abschrift in der Bibliothek Hartmann Schedels aus dem Jahr 1468 hinwies. Zu Hemmerli vgl. Colberg (1981), die ‘Badeschrift’ und ihre Hss. dort Sp.998. Warum Spriewald (1990) S.98 und schon dies. (1986) S.308 1414 als Entstehungsjahr angibt, ist mir unverständlich; Hemmerli war zu diesem Zeitpunkt gerade 26 Jahre alt und erst Baccalaureus in iuris pericia der Universität Erfurt.

  7. Vgl. Spriewald (1986) Anm.6/S.313; dies. (1990) Anm.150/
    S.213.

  8. Vgl. Spriewald (1990) S.99.

  9. Originaltext der von mir hier übersetzten ‘Vorrede’ in Fischer (1962) S.298f; auch in Spriewald (1990) Anm.153/S.213f. Zu Hartlieb vgl. Grubmüller (1981), die Bäderschrift und ihre Hss. dort Sp.494f. Wie Folzens «Bäderbüchlein» sind auch die handschriftlichen Vorgänger in Hemmerlins und Hartliebs ‘Bäderbüchern’ noch weitestgehend unbearbeitet, sieht man von den wenigen, v.a. zu Folz hinführenden Angaben bei Spriewald (1990) S.98ff und Anm.148-159/S.213ff und dies. (1986) S.308-311 ab.

  10. Vgl. Fischer (1962) S.296ff; Spriewald (1990) Anm.154/ S.214.

  11. Fischer (Ausg.1991) Nr.25/S.188.

  12. Im Hausratsbüchlein (Nr.49) V.276-279 heißt es bezeichnenderweise als Rat vor der Eheschließung: ‘Dan welch arm gsel stell in die ee,/Mag er, so lerne zuvoran/Schreiben und lesen. wer das kan,/Dem geht vil sach dest leichter zu.’

  13. Vgl. Spriewald (1986) S.309.

  14. Dass Spriewald (1990) Anm.157/S.214 ‘Iakesa von Avern’ (377) als in der französischen Auvergne liegend bezeichnet, ist falsch, heißt es doch über diesen Badeort, dass dort zwei Bäder sind, eines für Sarazenen und eines für Christen (379f). Der Hinweis auf die Sarazenen kann sich wohl nur auf Spanien beziehen, und so liegt Fischer (Ausg.1961) S.443 u. 446 mit Navarra sicher richtig, vgl. Nr.9a ‘Die Wahrsagebeeren’ (54).

  15. Wenn bei Fischer (Ausg.1961) im Namenverzeichnis S.450 ‘Zell’ richtig als ‘Bad Liebenzell im Schwarzwald’ und S. 446 ‘Kalb’ als ‘Calw, Badeort [?] an der Nagold’ etwas ungenau angegeben wird, entfällt bei Spriewald (1990) S.102 Bad Liebenzell ganz und wird, nun völlig falsch, nur der Badeort Calw an der Nagold genannt. Warum ebenda die Behauptung aufgestellt wird, dass mit Pfäfers die Reihe der besonders berühmten Bäder beginnen soll, ist bei der Kürze und dem Inhalt der Beschreibungen zu Bad Leuk, Bad Liebenzell und Karlsbad überaus fraglich.

  16. Folz mahnt hier schon so etwas wie eine Sozialgesetzgebung an, die natürlich seiner Zeit völlig fremd ist. Manchem heutigen Gesundheitspolitiker seien diese Folzschen Verse nahegelegt!

  17. So Probst (1971) S.15 u. Spriewald (1990) S.102, Anm.156/
    S.214.

 

© Dr. Rüdiger Krüger, Rheda-Wiedenbrück 2006
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letzte Änderung: 03.05.00

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